Delikts- und Schadensrecht Delikts- und Schadensrecht

Der alte Grundsatz gilt immer noch: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen. Der Standpunkt der Betroffenen weicht allerdings in den meisten Fällen in der Frage voneinander ab, wer genau und wieweit für den entstandenen Schaden verantwortlich ist.

In den vergangenen Jahrzehnten hatten wir reichlich Gelegenheit, einschlägige Erfahrungen sowohl bezüglich Vertragsverletzungen als auch sog. deliktischer Schäden zu sammeln, die wir zum Vorteil unserer Mandanten nutzen können.

 

Wir helfen bei der Vorbereitung eines begründeten Schadensersatzanspruchs, damit der Schadensverursacher für den Schaden nach Möglichkeit freiwillig aufkommt und dieser nicht in einem Rechtsstreit durchgesetzt werden muss. Bei Bedarf untersuchen wir im Laufe der Vorbereitung den Tatbestand unter Einbeziehung eines Experten, wir analysieren alle Unterlagen gründlich und führen eine Prüfung der in ähnlichen Rechtsfällen entwickelten Rechtsprechung durch, einschließlich ausländischer Beispiele in internationalen Sachen.

 

In Ermangelung einer freiwilligen Leistung der gegnerischen Partei bereiten wir alle Unterlagen für den Prozess sorgfältig und umfassend vor, im Verfahren selbst vertreten wir unsere Mandanten. Im Laufe einer nach dem Gerichtsverfahren evtl. erforderlichen Vollstreckung begleiten und betreuen wir unsere Mandanten bei der wirksamen Rechtsdurchsetzung.

 

Unsere Klienten und Mandanten, etliche Versicherungsgesellschaften inbegriffen, werden leider häufig mit unbegründeten Schadensersatzansprüchen konfrontiert, in deren Abwehr wir eine besondere Expertise haben. In der Vorbereitungsphase ermitteln wir alle Details und arbeiten eine Strategie aus, die im konkreten Fall den größten Erfolg verspricht. Bei Bedarf geben wir ein Sachverständigengutachten in Auftrag und recherchieren nach Zeugen.

Neben Schadensfällen, die durch Vertragsverletzungen oder Unfälle verursacht wurden, vertreten wir unsere Mandanten auch in speziellen Fällen, wie z. B. durch staatliche Gesetzgebung verursachte Schäden.

 

Unsere Kontakte zu ausländischen Anwaltskanzleien ermöglichen es uns, bei internationalen Tatbeständen unsere ungarischen Mandanten im Ausland oder unsere ausländischen Mandanten in Ungarn angemessen zu unterstützen.


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