Arbeitsrecht Arbeitsrecht

Professionelle Beratung in Arbeitsrecht ist für die Errichtung, das effiziente Betreiben und die mögliche Veränderung der Arbeitsorganisation eines Unternehmens von immenser Bedeutung.

Unsere Kanzlei steht den Mandanten ab der Entstehung eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Auflösung zur Verfügung. Damit sie ihre legitimen wirtschaftlichen Ziele erreichen, bieten wir unseren Klienten eine breite Palette von Dienstleistungen an, wie z.B.:

 

  • maßgeschneiderte Arbeitsverträge, z.B. mit Wettbewerbsverbot, mit einer besonderen Vertraulichkeitsklausel oder mit einer ähnlichen Klausel;

  • Erstellung oder Überprüfung von Arbeitgeberrichtlinien;

  • mit der ausländischen Muttergesellschaft harmonisiertes Vergütungs- oder Whistleblowing-Systems;

  • Entwicklung eines am besten geeigneten Arbeitszeitmodells;

  • Planung und Durchführung von Massenentlassungen.

 

In unserer Tätigkeit nimmt die Beratung zu flexiblen Beschäftigungsformen, wie studentische Arbeitsverhältnisse, Home-Office-Jobs und Telearbeit, einen besonderen Platz ein.

 

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich für Datenschutzfragen unterstützen wir die Klienten beim gesetzeskonformen Ausbau eines Kamera- oder Überwachungssystems. Unser Know-how erstreckt sich über die Beratung von Handels- und Industrieunternehmen hinaus auch auf Spezialgebiete, wie die Erstellung oder Überprüfung der Vergütungspolitik einzelner Kreditinstitute.

 

Bei sorgfältiger Beratung und Vertrags- bzw. Regelerstellung können arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten weitgehend vermieden werden. Sollte das nicht gelingen, vertreten wir die Interessen unserer Klienten auch von dem Arbeitsgericht engagiert.


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